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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reservierung 


Die Buchung unserer Vermietungsobjekte setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme und Gültigkeit aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die automatisch als Bestandteil des mit dem Gut Magdalenenhof abgeschlossenen Vertrags betrachtet werden, ohne das
diese - die in der neuesten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind - darin schriftlich übertragen werden müssten.

Vermittlungsverfahren: Wenn der Dienst verwendet wird, erhält der Benutzer eine E-Mail-Bestätigung, in der die Bestätigung enthalten ist, dass sein Auftrag bearbeitet wird. Als Kunde erhalten Sie nach entsprechender Belastung Ihrer Buchung eine E-Mail zur Bestätigung, diese E-Mail dient als Nachweis Ihrer Buchung. 

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Gut Magdalenenhof, kommt erst mit Eingang der, in der Buchungsbestätigung bezifferten Anzahlungsforderung in Höhe von mindestens 25 % des Rechnungsgesamtbetrages, zustande. Die Anzahlung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Sollte die Anzahlung nicht in dieser Frist erfolgen, obliegt dem Gut Magdalenenhof das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.


2. Stornogebühren

Der Gast erstattet bei Stornierung:
ab dem 21. Tag vor dem bestätigten Ankunftstermin  50 % des Gesamtpreises
ab dem   6. Tag vor dem bestätigten Ankunftstermin  90 % des Gesamtpreises

Eine Erkrankung rechtfertigt keinen Reiserücktritt bzw. Abbruch der Reise.
Gleiches gilt für die Erkrankung eines mitreisenden Tieres (Hund oder Pferd).
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.        

 

 3. Personenanzahl


Die Ferienunterkünfte dürfen nur mit der vorher gebuchten und bestätigten Anzahl von Personen belegt werden. Eine Abweichung ist dem Gut Magdalenenhof vorher schriftlich mitzuteilen. Die Unterbringung von zusätzlichen Personen ist grundsätzlich kostenpflichtig.


  4. An- und Abreisebedingungen


Anreise:  ab  16.00 h bis 18.00 h
Abreise:  bis 10.00 h
Da es sein kann, dass am gleichen Tag ein Gästewechsel stattfindet, bitten wir um Verständnis, dass das Zeitfenster zwischen 10 und 16 h für die Reinigung der Ferienunterkunft benötigt wird.


5. Richtlinien zu Minderjährigen


Minderjährige unter 18 Jahre, die sich in der Ferienunterkunft aufhalten, müssen sich in Begleitung ihrer Eltern oder anderweitig autorisierten Erwachsenen befinden. Das Gut Magdalenenhof kann die Vorlage der entsprechenden Dokumentation verlangen, die die Erwachsenen als Eltern oder anderweitig autorisierte Personen ausweisen.


6. Verhaltensrichtline Gast


In der gesamten Ferienunterkunft ist das Rauchen nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlung ist Gut Magdalenenhof berechtigt, eine Reinigungsgebühr in Höhe 200 € zu erheben, sowie den Schaden, sofern erforderlich, durch den Ausfall der Ferienunterkunft zu berechnen.  Das Gut Magdalenenhof ist zudem berechtigt, ebenfalls eine Reinigungspauschale in Höhe von mind. 200 € zu erheben, sollte die Ferienunterkunft über den üblichen Gebrauch hinaus beschmutzt sein.


Der Gast verpflichtet sich, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz, den moralischen Standards, guten Sitten und der öffentlichen Ordnung und nach diesen Allgemeinen Geschäfts- und/oder Vermittlungsbedingungen in Anspruch zu nehmen. Infolgedessen ist der Benutzer verpflichtet, von einer Verwendung der Dienstleistungen für illegale Zwecke und Wirkungen bzw. entgegen den Allgemeinen Geschäfts- oder Vermittlungsbedingungen            abzusehen, die den Rechten bzw. Interessen Dritter oder in irgendeiner Weise Gut Magdalenenhof und/oder seinem Ansehen oder den Dienstleistungen abträglich sein könnte.

Getränke / Bewirtung bei der Buchung von Arrangements

Bei der Buchung von Arrangements und Bewirtung durch das Gut Magdalenenhof ist  der Verzehr von privaten Tischgetränken bei der Abendverpflegung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist das Gut Magdalenenhof berechtigt, ein Korkgeld von 20 € pro Gast und Abend zu erheben.


7. Verhaltensrichtlinie zu Haustieren


Hunde dürfen nur in Absprache und Bestätigung durch den Gastgeber in der angegebenen Zahl im der Ferienunterkunft untergebracht werden. Hunde dürfen nicht ins Bett, nicht auf die Sofas oder auf Sessel. Decken und Kissen, die sich im Schlafzimmer-u. Wohnbereich für unsere Gäste befinden, dürfen nicht als Liegefläche für den Hund zweckentfremdet werden. Der Hundekot im Garten und um die Ferienunterkunft herum,  ist einzusammeln.
Sofern erforderlich, sind die Hunde in Abstimmung mit anderen Gästen ggf. auf dem Grundstück/Garten der Ferienunterkunft anzuleinen. Verunreinigung von Betten und Textilinventar Bettwäsche und Textil-Inventar, welches sich bei Verunreinigung durch Hundehaare und Schmutz nicht reinigen lässt und aus hygienischen Gründen nicht mehr für nachfolgende Gäste verwendet werden kann, werden wir den Wiederbeschaffungswert zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 €  in Rechnung stellen.


Grobe Verschmutzungen durch Hunde
Grobe, durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind vor Abreise durch den Mieter zu beseitigen.  Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns vor, für eine Sonderreinigung, die über das Maß einer Endreinigung der Ferienunterkunft hinausgeht, zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 200 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen, sowie den Schaden durch den Ausfall der Ferienunterkunft, sofern erforderlich, zu berechnen.


Haftpflichtversicherung
Voraussetzung für die Unterbringung eines Hundes sowie Pferdes in der Ferienunterkunft bzw. auf dessen Außengelände ist eine gültige Haftpflichtversicherung für das entsprechende Tier.

 

8. Hausrecht


Bei notwendigen Reparaturen oder Gefahr im Verzug kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Dieses Recht wird durch den Gast eingeräumt. Grundsätzlich versucht der Gastgeber, Gästen ein Betreten der Räumlichkeiten immer vorab mitzuteilen. Ist ihm dies nach den Umständen des Einzelfalles nicht zumutbar oder unmöglich, darf der Vermieter trotzdem von seinem Zutrittsrecht Gebrauch nehmen.

 


9. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN-Nutzung


Der Gastgeber unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in den Ferienobjekten eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Gastgeber widerruflich. Der Gastgeber übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Gastgeber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Der Gast wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Teilnehmer diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die Surf-Geschwindigkeit des Internetzuganges verringern kann. Der Gastgeber behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).


Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter der Nutzung des WLANs hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Gastes gelangen können. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Gastes übernimmt der Gastgeber grundsätzlich keine Haftung.


Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen.

• Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den WLAN- Zugang zu starten.

Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.
Der Gast ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung freimachen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt oder er aufgrund von Unwissenheit gehandelt hätte.

10 Zugang zum Ferienobjekt

Schlüssel werden allen Gästen bei Anreise persönlich übergeben und müssen bei Abreise auch wieder persönlich an den Gastgeber zurückgegeben werden. Ein Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist umgehend zu melden. Der Gast haftet, inklusive einem notwendigen Tausch der Schließzylinder/ Schließanlage, bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

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